In einem Schlichtungsverfahren um die Domain ’starbucks.co.uk‘ hat der Schiedsrichter entschieden, dass der Inhaber einer Domain auch für Inhalte verantwortlich ist, die Hacker auf seiner Site hinterlassen haben (http://www.nominet.net/drs/decisions/starbucks-v-bucknall.html). Hierbei ging es um kritische Äußerungen zum Unternehmen Starbuck, die laut Bucknall ohne sein Wissen von einem Hacker zunächst eingestellt und später wieder entfernt wurden. Nach den Ansichten des Schiedsrichters ist ein Domain-Inhaber immer für die unter seiner Adresse veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Im vorliegenden Fall ließen diese darauf schließen, dass die Seite nicht nur privaten Zwecken diente und somit die Registration rechtsmissbräuchlich erfolgte.