Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über Standardvertragsklauseln zur Übermittlung personenbezogener Daten an Verarbeiter in Ländern außerhalb der EU verabschiedet, deren Datenschutzniveau nicht als angemessen anerkannt ist (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/dataprot/modelcontracts/02-16_de.pdf). Sie ergänzt die Entscheidung 2001/497/EG (IP/01/851), die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an ‚für die Verarbeitung Verantwortliche‘ vorsieht.