Stand der Dinge: Recht auf Vergessen werden

1. Google hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessenwerden" 144.907 Ersuchen bekommen, die die Entfernung von URLs aus dem Suchindex fordern. Dies geht aus einem Transparenzbericht des Unternehmens hervor (Stand: 13.10.2014, die Angaben werden offenbar laufend angepasst). Die Information von Google ist insofern sehr interessant, weil die jeweiligen Kurzschilderungen von Sachverhalten zu Löschanträgen eine Einschätzung der praktischen Handhabung durch Google erlauben.

Anm.: Häufig wird das „Recht auf Vergessenwerden“ einfach nur mit dem „Recht auf Vergessen“ bezeichnet.

Quelle: http://www.google.com/transparencyreport/removals/europeprivacy/

2. Ein „Recht auf Vergessenwerden“ in Japan? Aus einem Artikel der Zeitung "The Japan Times" geht hervor, dass ein Gericht einem Mann mit kriminellen Verbindungen einen Anspruch auf Löschung von Links aus den Suchergebnissen von Google zu billigt.

Quelle: http://www.japantimes.co.jp/news/2014/10/10/national/crime-legal/tokyo-court-orders-google-remove-search-results-man/