Störerhaftung für offene WLAN-Netzwerke ade?

Laut einem Bericht von RP-Online will die Bundesregierung wohl noch in diesem Monat einen Gesetzesentwurf beschließen, der eine Ausweitung des Haftungsprivilegs des TMG auf WLAN-Betreiber vorsehen soll. Das Gesetz könnte bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Ob das Gesetz dann auch für Private, die ihren Internetanschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, gilt, soll noch abschließend beraten werden. Fest steht aber, dass Hoteliers und Gaststättenbetreiber befreit werden sollen. Hintergrund der Gesetzesreform ist, dass Deutschland bei der Verfügbarkeit von öffentlichen WLAN-Netzwerken deutlich hinter anderen Staaten liegt.

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