Sperrungsverfügungen

Im Fall der von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgesprochenen sofortigen Sperrungsverfügungen gegen nordrhein-westfälische Provider (wir berichteten zuletzt am 11.09.2002) haben sowohl das VG Gelsenkirchen (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030036.htm) als auch das VG Düsseldorf (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030027.htm) die Rechtmäßigkeit des Vorgehens festgestellt. Auch das VG Arnsberg war bereits der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde gefolgt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030010.htm). Demgegenüber hatte das VG Minden zuvor eine Sofortsperrung vor einer Entscheidung im Hauptverfahren abgelehnt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20020381.htm).

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