Spanien: Verwendung fremder Kreditkarte kein Betrug

Die Anwaltskanzlei Almeida hat jetzt auf ihrer Webseite ein Urteil des Strafgerichts Málaga vom Dezember 2005 veröffentlicht. Das Gericht stellt darin fest, dass durch die Verwendung einer fremden Kreditkarte bei einem via Internet getätigten Kauf der Tatbestand des Betruges („Estafa“, Código Penal Artikel 248) nicht erfüllt sei. In dem zugrunde liegenden Fall hatte einer der Angeklagten über die Webseite der Geschädigten einen DVD-Rekorder auf den Namen eines Mitangeklagten und an dessen Wohnadresse bestellt. Zur Zahlung verwendete er eine weder ihm noch dem Mitangeklagten gehörende Kreditkarte der Firma VISA. Als VISA dies bemerkte, stellte sie die ausstehenden Beträge der Geschädigten in Rechnung. Das Gericht sprach die Angeklagten vom Vorwurf des Betruges frei. Die Voraussetzungen des Computerbetruges („estafa informática“, Artikel 248 Abs. 2) seien nicht erfüllt, da weder vorhandene Daten noch ein System manipuliert worden seien. Die Angeklagten hätten lediglich die Nummer einer Kreditkarte eingegeben, die ihnen nicht gehörte. Auch seien die Voraussetzungen des Betruges (Artikels 248 Abs. 1) nicht gegeben, da der Schaden nicht unmittelbare Folge der Täuschungshandlung der Angeklagten, sondern der mangelnden Sorgfalt der Geschädigten sei.

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