Der spanische Rechtsanwalt Javier de la Cueva hat in seinem Weblog ein Urteil des Amtsgerichts („Juzgado de Primera Instancia“) von Salamanca vom April 2007 veröffentlicht. (Den vollständigen Urteilstext kann man sich im JPEG-Format als ZIP-Datei herunterladen.) In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Beklagte, der Besitzer einer Jazz-Bar, geweigert, Urheberrechtsabgaben an die Klägerin, die Verwertungsgesellschaft SGAE, zu zahlen, da er lediglich solche Musikstücke in seiner Bar öffentlich wiedergebe, die er unter einer Creative-Commons-Lizenz aus dem Internet heruntergeladen habe. Das Gericht stellte fest, dass es dem Beklagten nicht zugemutet werden könne, zu beweisen, dass sämtliche öffentlich wiedergegebene Musikstücke solche seien, die der Beklagte unter einer CC-Lizenz aus dem Internet heruntergeladen habe. Es sei vielmehr ausreichend, dass der Beklagte darlegen könne, dass er über die notwendigen technischen Hilfsmittel wie Computer und Internet-Anschluss verfüge. Die Klägerin habe die Beweispflicht, konkrete Musikstücke zu benennen, die der Beklagte öffentlich wiedergegeben habe und die ihrer Verwertung unterlägen. Da die Klägerin dies nicht konnte, wurde die Klage abgewiesen. Sowohl in dem zugrunde liegenden Fall als auch in der Urteilsbegründung ist die Entscheidung des Amtsgerichts Salamanca mit der des Amtsgerichts Badajoz vom Februar 2006 (siehe JIPS-Nachricht vom 05.05.2006) vergleichbar. Die Klägerin hatte seinerzeit darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Badajoz einzulegen. Rechtsanwalt de la Cueva drückt nun den Wunsch aus, dass die Klägerin diesmal Rechtsmittel einlegen möge, damit endlich geklärt werden könne, ob die Entscheidungen hinsichtlich der Beweispflicht bei öffentlicher Wiedergabe von Musik vor den Landgerichten Bestand hätten.