Spanien: Strafverfolgung gegen Betreiber einer P2P-Tauschbörse eingestellt

Auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Almeida wurde jetzt der Einstellungsbeschluss des Ermittlungsgerichts von Madrid (Juzgado de Instrucción de Madrid) veröffentlicht, wonach das Strafverfolgungsverfahren gegen die Betreiber der Plattform Sharemula.com eingestellt werden musste. Bei Sharemula handelt es sich um eine Plattform für ein dezentrales P2P-Filesharing-Netzwerk, das mit Hilfe des Tauschbörsen-Clients eMule funktioniert. Das Gericht stellte fest, dass den Beschuldigten kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen sei, wobei es sich in seiner Rechtsauffassung u. a. auf das Rundschreiben der Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Delikte gegen das geistige Eigentum berief. Der Straftatbestand des Artikel 270 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) sei nicht erfüllt, da zum einen in dem bloßen Bereitstellen der Plattform keine öffentliche Wiedergabe („comunicación pública“) urheberrechtlich geschützter Werke zu erkennen sei und zum anderen bei den Beschuldigten die für den Tatvorwurf erforderliche Bereicherungsabsicht („ánimo de lucro“) fehle.

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