Das Landgericht von Ãlava hat in letzter Instanz durch Beschluss vom 03. Februar 2012 den Einstellungsbeschluss des Untergerichts in dem Strafermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Website „Cinetube“ bestätigt, gegen den wegen Urheberrechtsverletzungen ermittelt worden war; die Website war deshalb drei Jahre lang gesperrt gewesen. Cinetube, einer der führenden Anbieter von kostenlosen Streamings in Spanien, bietet Links u.a. zu urheberrechtlich geschützten Werken an, ohne selbst die entsprechenden Dateien bei sich gespeichert zu haben. Das Landgericht stellte nun fest, dass gem. Art. 17 der Ley 34/2002 der Diensteanbieter nur dann für Hyperlinks zu fremden Inhalten verantwortlich ist, wenn er von einer zuständigen Behörde über die mit den verlinkten Inhalten verbundene Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde. Es bestehe keine Pflicht des Diensteanbieters, von sich aus die verlinkten Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.