Spanien: Gesetzesvorschlag bezieht sich auf Creative Commons

Das Parlament der autonomen Region Extremadura hat dem spanischen Abgeordnetenhaus einen Gesetzesvorschlag unterbreitet, der auf eine Änderung des spanischen Urheberrechtsgesetzes (Ley de Propiedad Intelectual, LPI) abzielt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für freie Lizenzen wie die in der Begründung namentlich erwähnten „Creative Commons“-Lizenzen und die GPL zu verbessern. Art. 17 LPI , wonach der Urheber das ausschließliche Verwertungsrecht an seinen Werken hat, soll durch einen Absatz 2 ergänzt werden. Demzufolge könnte der Urheber von digitalen Werken im Rahmen sogenannter freier Lizenzen entweder der Öffentlichkeit das Recht einräumen, seine Werke in bestimmtem Umfang zu verwerten oder die Werke sogar für gemeinfrei erklären. Der spanische Rechtsanwalt David Maeztu weist in seinem Weblog auf das Problem hin, dass man den Gesetzesvorschlag nur so verstehen kann, dass aus Sicht seiner Autoren die aktuellen spanischen CC-Lizenzen zumindest nicht ganz legal („como mínimo alegal“) seien.

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  • [http://www.congreso.es/public_oficiales/L8/CONG/BOCG/B/B_281-01.PDF