Im parlamentarischen Amtsblatt ist jetzt der Regierungsentwurf zur „Ley de conservación de datos relativos a las Comunicaciones Electrónicas y a las Redes Públicas de Comunicaciones“ veröffentlicht worden, mit der die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die „Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden“ in spanisches Recht umgesetzt werden soll. Demnach sollen erstmals in Spanien Mobilfunkanbieter, die eine Bezahlung über Prepaid-Karten anbieten, verpflichtet werden, ein Register anzulegen, in dem die persönlichen Daten (Name, Nationalität und Ausweisnummer) des Kunden festgehalten werden, wenn dieser eine für den Gebrauch von Guthabenkarten geeignete SIM-Karte („tarjeta inteligente“) erwirbt (vgl. Kapitel III, Art. 10 Nr. 1, Satz 1 und 2 des Gesetzentwurfs). Bislang ist es in Spanien noch möglich, Prepaid-Handys anonym zu erwerben. Zum Vergleich: In Deutschland liegt zwar bislang auch nur ein Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vor, aber schon lange vor Erlass dieser Richtlinie ist hier den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen die Verpflichtung aufgegeben worden, bei der Vergabe von Telefonnummern unter anderem. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden zu speichern (§ 111 Abs. 1 Satz 1 TKG), was auch für Kunden mit Prepaid-Handys gilt.