Spanien: Erneut Urteil zugunsten eines p2p-Netzwerkbetreibers

Das Landgericht von Alicante hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 18. Februar 2010 den Einstellungsbeschluss des Ermittlungsgerichts in dem Strafermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Website „Naiadadonkey.com“ bestätigt, wie die Zeitung „El Mundo“ in ihrer Online-Ausgabe vom 19. Mai 2010 berichtet. Der Beschuldigte hatte auf seiner Website Links zu einem p2p-Netzwerk angeboten, über das man sich urheberrechtlich geschützte Filme herunterladen konnte. Das Landgericht stellt fest, dass das reine Bereitstellen einer Linksammlung zu p2p-Netzwerken strafrechtlich irrelevant sei, solange der Beschuldigte nicht mit Gewinnabsicht handele und er nicht selbst Inhaber der zum Herunterladen angebotenen Dateien sei. Dieser Beschluss reiht sich in eine Serie von entsprechenden Beschlüssen ein wie z. B. in dem Fall „tvmix.net“ (siehe JIPS-Nachricht vom 18.12.2008) und in dem Fall „Sharemula“ (siehe JIPS-Nachricht vom 25.09.2008). Der spanische Rechtsanwalt Javier de la Cueva hat laut „El Mundo“ bereits sieben rechtskräftige Entscheidungen der spanischen Justiz gezählt, wonach das Bereitstellen von Links zu p2p-Netzwerken straflos bleibe, wohingegen bislang kein einziges Urteil vorliege, in dem die Strafbarkeit des Betreibens von p2p-Netzwerken festgestellt worden sei.

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