Spanien: Creativ-Commons-Lizenzen 3.0

Seit November existieren die spanischen CC-Lizenzen in der Version 3.0, wobei sich die Veränderungen im Vergleich zur Vorgängerversion hauptsächlich auf präzisere Definitionen erstrecken. Der spanische Rechtsanwalt David Maeztu beschäftigt sich in seinem Weblog mit der neuen Version und kommt zu dem Schluss, dass eine der umstrittensten Klauseln des CC-Lizenzvertrages weiterhin problematisch bleibt. Nach Klausel Nr. 3 Abs. 2 des spanischen Lizenzvertrages gelten die eingeräumten Nutzungsrechte mit Rücksicht auf Art. 43 Nr. 5 des spanischen Urheberrechtsgesetzes nur für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Medien und Formate, wobei sich die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Maßnahmen erstrecken, die technisch notwendig sind, um das Nutzungsrecht in anderen Medien und Formaten auszuüben. Maeztu erachtet diese Klausel für problematisch, da sich nach Art. 43 Nr. 5 des spanischen Urheberrechtsgesetzes die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Medien erstrecken können, die zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung noch unbekannt waren

Related Links