Am 15.06.2007 hat der Schweizer Bundesrat den Änderungen des BWIS II (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) zugestimmt und würde somit Online-Durchsuchungen erlauben. Der Gesetzesentwurf sieht die Legitimation für neue Mittel der Terrorismusprävention vor. Der Änderungsentwurf muss nun auch noch das Parlament passieren. Besondere Aufmerksamkeit zieht Artikel 18m im 2. Abschnitt (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) dabei auf sich. Unter der Überschrift „Geheimes Durchsuchen eines Datenverarbeitungssystems“ verbirgt sich eine Erlaubnis zur Überwachung eines besonders gesicherten Datenverarbeitungssystems. Zudem sieht es der Wortlaut vor, dass die „Durchsuchung (…) ohne Wissen des mutmasslichen Gefährders oder der mutmasslichen Gefährderin erfolgen“ kann. Gleichzeitig würde auch eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Gefährdungssituationen durchgewunken werden.