Schleswig-holsteinisches Datenschutz-Gütesiegel

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat am 05.11.2001 die Unterlagen für Anträge auf Anerkennung als Gutachter bzw. sachverständige Prüfstelle

nach der Datenschutzauditverordnung veröffentlicht und damit das Verfahren zur Anerkennung

von Gutachtern und sachverständigen Prüfstellen für das Gütesiegel nach schleswig-holsteinischem

Datenschutzrecht eröffnet (http://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/). Durch das Gütesiegel soll die Vereinbarkeit

des Produkts mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit vom ULD bestätigt werden.

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