Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat am 05.11.2001 die Unterlagen für Anträge auf Anerkennung als Gutachter bzw. sachverständige Prüfstelle
nach der Datenschutzauditverordnung veröffentlicht und damit das Verfahren zur Anerkennung
von Gutachtern und sachverständigen Prüfstellen für das Gütesiegel nach schleswig-holsteinischem
Datenschutzrecht eröffnet (http://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/). Durch das Gütesiegel soll die Vereinbarkeit
des Produkts mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit vom ULD bestätigt werden.