Die französische Regierung hat Anfang Mai einen neuen Informationsdienst zur Veröffentlichung von normausführenden Verwaltungsvorschriften (Circulaires) in Betrieb genommen. Der Inhalt ist umfangreich und sehr praxisrelevant. Relevant nicht nur für Juristen, sondern für alle, die in Frankreich leben oder wirtschaftlich tätig sind. Die Inhalte reichen von der Circulaire zur Umsetzung der Fangquoten für den Kabeljau bis hin zu Ausführungsbestimmungen zur gerade anliegenden Steuererklärung.
Sehr interessant ist das Decret zur Einrichtung von circulaires.gouv.fr, denn es enthält einen fast revolutionären Passus: “ Une circulaire ou une instruction qui ne figure pas sur le site mentionné au précédent alinéa n’est pas applicable. “ (Ist eine normausführende Verwaltungsvorschrift, nicht auf circulaires.fr vorgehalten, ist sie nicht anwendbar (in Kraft)).
Damit hat circulaires.gouv.fr eine normative Funktion. Es bestimmt, welche Verwaltungsvorschrifen noch in Kraft sind, und welche nicht. Anhand einer schnellen Suche auf der Seite kann man somit in Minuten feststellen, ob eine Vorschrift noch gilt oder nicht. Das kann sicher auch ein Modell für Deutschland sein.
Allerdings bleiben hinsichtlich der Funktionalität noch einige Dinge zu verbessern. Das Content-Management-System enthält zwar Metadaten zu den einzelnen Vorschriften. Letztere sind aber in PDF (als printout aus der Textverarbeitung) abgelegt. Die internen Referenzen die alle Circulaires enthalten sind nicht automatisch verlinkt und müssen so via droit.org mühsam von Hand gesucht werden.