Seit Anfang 2004 ist in der rheinland-pfälzischen Justiz der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Nachdem bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Klage auf elektronischem Weg eingereicht werden kann, folgt nun auch das Landessozialgericht als bundesweit erstes Sozialgericht. Innerhalb eines Jahres werden die einzelnen Gerichte voraussichtlich den elektronischen Rechtsverkehr einrichten. Dann ist es möglich, die Klage sowie Schriftsätze und deren Anlagen per E-Mail einzureichen. Um die Echtheit der elektronischen Dokumente sicherzustellen, ist lediglich eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
Darüber hinaus lässt sich über ein eigenes Internetportal elektronische Akteneinsicht und Abfrage des Verfahrensstandes durchführen. Die neue Technik soll, laut Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Ralf Bartz, „Arbeitsabläufe optimieren und Verfahren beschleunigen“.