Die WIPO Schiedsstelle hat jetzt in einem Urteil zum ersten Mal den Kläger im Rahmen eines STOP-Verfahrens eindeutig als ‚Reverse Domain Name Hijacker‘ bezeichnet (http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2002/dbiz2002-00245.html). Das bedeutet, der Kläger wollte nach Auffassung des Schiedsrichters die Domain eines anderen ohne eigene Ansprüche erstreiten. In vorherigen ähnlichen Fällen wurde lediglich der Verdacht eines solchen Vorgehens geäußert.