Recht auf schnelles Internet – BNetzA fordert mindestens 10 Mbit/s

Mit dem neuen TKG, das seit Dezember 2021 gilt, wurde ein Rechtsanspruch der Bürger auf schnelles Internet festgelegt. Dabei wurde die Ausgestaltung des Mindestlevels der Internetgeschwindigkeit aber noch offengelassen.
Die Bundesnetzagentur hat nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Sofern diese Geschwindigkeit nicht erreicht wird, kann die BNetzA die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen.
Die Regelung soll am 01.06.2022 in Kraft treten. Dazu muss sie allerdings noch zuvor den Bundestag und Bundesrat passieren. Dabei dürfte insbesondere die Angemessenheit des Mindestlevels diskutiert werden. Diese soll allerdings jährlich überprüft werden und knüpft an die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland als Bezugsgröße. Das Mindestlevel dürfte in den kommenden Jahren daher weiter ansteigen.

Quelle: https://www.teltarif.de/internet-mindestgeschwindigkeit-bundesnetzagentur/news/87627.html