Die für ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Delivery for Mr. Assange) bekannte Mediengruppe Bitnik hat es sich bereits Ende 2014 zur Aufgabe gemacht, die Strafbarkeit von Programmen und Robotern in einem Kunstprojekt zu thematisieren. Dazu programmierte die Gruppe das Programm "Random Darknet Shopper", das mit einer Summe von bis zu 100 US-Dollar wöchentlich wahllos und autonom jeweils eine Bestellung im Darknet vornahm. Die bestellten und gelieferten Waren wurden nach ihrer Ankunft in der Kunsthalle St.Gallen (Schweiz) ausgestellt. Unter den Exponaten tauchten einige erstaunliche Dinge auf wie etwa gefälschte Zigaretten aus Moldavien, gefälschte Markenbekleidung, der Scan eines ungarischen Reisepasses, eine Visa Platin Kreditkarte und zahlreiche andere teilweise sehr kuriose Gegenstände. Als der "Darknet Shopper" aber schließlich ein paar Pillen Ecstasy bestellte und dieser Vorgang nach dem Ende der Ausstellung der Staatsanwaltschaft bekannt wurde, beschlagnahmte diese die Tabletten und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Im Fokus stand nicht der "Random Darknet Shopper", sondern die Person(en), die das Programm geschrieben bzw. gestartet hatte(n). Dass es wegen des Verfahrens zu rechtlichen Konsequenzen für die Künstlergruppe kommt, ist aufgrund des eventuellen „Wohlwollens“ der Staatsanwaltschaft und der Bedeutung der Freiheit der Kunst eher unwahrscheinlich, so zumindest die Einschätzung des Nachrichtenportals heise.de.
Dass die zugrunde liegende Idee nicht ganz neu ist, zeigt der unter nachfolgendem Link betrachtbare Comic:
Die Redaktion des Juristischen Internetprojekts sieht den "Random Darknet Shopper" jedenfalls als ein bemerkenswertes Kunstprojekt an, das den Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten werden soll.
Website der Künstlergruppe mit Fotos der "Exponate": https://wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww.bitnik.org/r/