Am 17.04.2002 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily den ‚Entwuf eines Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften‘ beschlossen (http://www.bmi.bund.de/Annex/de_19685/Entwuf_eines_Dritten_Gesetzes_zur_Aenderung_verwaltungsverfahrensrechtlicher_Vorschriften.pdf). Damit ist soll die elektronische Unterschrift künftig genauso rechtsverbindlich sein wie die eigenhändige, so dass Behördengänge in Zukunft direkt am heimischen PC erledigt werden können.