Als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann einen Entwurf für das „Quick-Freeze“- Verfahren vorgelegt. Der EuGH und das BVerfG sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in verschiedene Grundrechte der Bürger, da sensible Kommunikationsdaten von allen Bürgern anhaltlos gespeichert werden.
Bei dem „Quick-Freeze“-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“. Dies soll allerdings nur bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch möglich sein. Des Weiteren bedarf es einer richterlichen Zustimmung der Maßnahme.
Die Ermittler sollen aber erst in einem zweiten Schritt auf die Daten oder Teile von diesen zugreifen können. Das stellt dann sozusagen das „Auftauen“ der Daten dar. Hier bedarf es ebenfalls der richterlichen Zustimmung, wobei die Hürden höher liegen als beim „Einfrieren“. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht, der sich gegen eine bestimmte Person richtet.
Zuspruch erhält der Bundesjustizminister von seinen FDP-Kollegen Konstantin Kuhle sowie der ehemaligen FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Aber auch strenge Kritiker von staatlichen Maßnahmen, wie der der EU-Abgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer oder netzpolitik.org und der Bielefelder Verein Digitalcourage begrüßen den Entwurf des Bundesjustizministeriums.
Kritik an dem Vorschlag kam dagegen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den hessischen und bayrischen Justizministern. Der Entwurf sei unzureichend und laut hessischen CDU-Minister Prof. Poseck kein „ausgewogener Ausgleich“ unterschiedlicher Interessen, sondern eine „gefährliche Beschränkung effektiver Strafverfolgung“. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) warnte, die „Quick Freeze“-Lösung greife zu kurz, weil sich damit nur Verkehrsdaten einfrieren ließen, die bei den Providern noch vorhanden seien. Die Unternehmen bewahrten Daten zu eigenen Zwecken in der Regel aber nur für einige Tage auf.
Quellen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/buschmann-vorratsdatenspeicherung-quick-freeze-eugh-ressorts-reaktionen/
https://www1.wdr.de/nachrichten/quick-freeze-daten-einfrieren-100.html