QSC muss nicht auf Vorrat speichern

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den DSL-Anbieter QSL in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren von der Pflicht befreit, ohne Entschädigung die Kommunikationsdaten der Kunden verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. Als Begründung wurde angeführt, dass die Anschaffungskosten für die Überwachungsinfrastruktur unverhältnismäßig seien. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Falles muss QSC also trotz Nicht-Speicherung von E-Mails und IP-Adressen mit keinen Bußgeldern rechnen.

Zuvor war im Oktober 2008 bereits BT Deutschland von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen worden.

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