PubliKom ./. public-com.de

Im Domainstreit um die Domain ‚public-com.de‘ hat das LG Hamburg mit Urteil vom 18. Oktober 2002 entschieden, dass zwischen der Firma und der Marke ‚PubliKom‘ einerseits und der der Internetadresse und der E-Mailanschrift ‚public-com.de‘ andererseits keine Verwechslungsgefahr besteht (http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Hamburg416O75-02.html). In den Gründen heisst es dazu, ‚…dass die am Internetkommunikationsverkehr Beteiligten sehr genau zu differenzieren wissen zwischen den Schreibweisen der einzelnen Adressaten, dies auch im Rahmen der Frage, ob es sich um eine Schreibweise mit K oder C, also in deutscher oder angelsächsischer Manier handelt oder ob Punkte oder Bindestriche zu setzen sind oder die Bezeichnung in einem Wort geschrieben wird‘.

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