Praktische Anweisungen für die Parteien

Das Europäische Gericht erster Instanz hat in den ‚Praktischen Anweisungen für die Parteien‘ erläutert, wie die Schriftsätze in einem schriftlichen Verfahren auszusehen haben (http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/l_087/l_08720020404de00480051.pdf). Diese müssen u.a. so beschaffen sein, ‚… dass sie vom Gericht elektronisch verwaltet und insbesondere gescannt und mit Texterkennungsprogrammen bearbeitet werden können‘. Darüber hinaus wird die eMail- und Fax-Kommunikation mit dem Gericht näher bestimmt. So sollten beispielsweise gescannte Dokumente ‚…mit einer Auflösung von 300 DPI gescannt und mittels der Computerprogramme Acrobat oder Readiris 7 Pro im PDF-Format (Bilder und Text) eingereicht werden.‘

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