Die Berliner Polizei hat laut Berliner Morgenpost eine Sonderprüfung der Social-Media-Auftritte ihrer Polizeibeamten angeordnet. Schwerpunkt der Prüfung sollen vor allem die Einhaltung dienstrechtlicher Pflichten und werberechtlicher Regelungen sowie die Korruptionsprävention und mögliche Interessenskonflikte bei Nebentätigkeiten sein.
Hintergrund ist die Feststellung, dass einige Polizeibeamte beispielsweise mehr Instagram-Abonnenten haben als die Behörde selbst. Die Berliner Polizei versucht derzeit, ihr Image zu stärken („Wir können Hauptstadt“, „Kann Früh, kann Späti“). Verdienen Beamte beispielsweise durch Werbeeinnahmen auf diesen Plattformen Geld, so muss diese Nebentätigkeit angemeldet und genehmigt werden.
Auch soll eine „Risikobewertung“ durchgeführt werden, ob Polizisten weiterhin auch in Dienstkleidung online aktiv sein können. In Frage steht dabei die Unabhängigkeit, wenn Beamte einerseits Fotos in Dienstkleidung, andererseits private Fotos, bspw. aus Fitnessstudios, posten.