Paradigmenwechsel im Datenschutz für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Kündigung wegen Homosexualität nicht mehr möglich

Die Arbeitsrechtspraxis der katholischen Kirche geriet aufgrund ihrer Praxis der Diskriminierung von Mitarbeitenden in der Vergangenheit oftmals in die Kritik. So konnten Beschäftigte von kirchlichen Einrichtungen legal entlassen werden, wenn ihre Arbeitgeber herausfanden, dass sie homosexuell sind.

Obwohl es im Einklang mit dem kirchlichen Datenschutzrecht stand, das die Verarbeitung solcher Daten im Rahmen von Loyalitätsobliegenheiten erlaubt, wurde dies als problematisch angesehen.

Die neue Grundordnung für den Kirchlichen Dienst soll diskriminierendes Verhalten verhindern und betont, dass alle Mitarbeitenden Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes sein können, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität oder Lebensform. Es wird lediglich verlangt, dass die Mitarbeitenden sich mit den Zielen und Werten der Einrichtung identifizieren (Art. 6 Abs. 2 Grundordnung).

Es besteht jedoch weiterhin ein Beschäftigungsverbot für Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind; so können bestimmte Positionen nur von katholischen Beschäftigten bekleidet werden.

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