Die ‚Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof‘ (wir berichteten am 14.11.2001 wurde im BGBl Nr. 61 vom 29.11.2001 verkündet (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf). Ausserdem gibt es nun auch auf den Seiten des Bundesgerichtshofes weiterführende Informationen zum Einreichen von Schriftsätzen per E-Mail (http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/e-rechtsverkehr.htm). Related Links http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/e-rechtsverkehr.htm
Die ‚World Intellectual Property Organization‘ (WIPO) eröffnete kürzlich das ‚Trademark Database Portal‘, das einen Überblick über die online zur Verfügung stehenden Markenzeichen-Datenbanken verschiedener Länder bietet (http://ecommerce.wipo.int/databases/trademark/index.html). Related Links http://ecommerce.wipo.int/databases/trademark/index.html
Mit dem Beitritt Gabuns zum ‚WIPO Copyright Treaty (WCT)‘ soll nun der Weg für eine weltweite Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter geebnet werden, da jetzt der Vertrag am 6. März 2002 in Kraft treten kann (http://www.wipo.int/pressroom/en/releases/2001/p300.htm). Der ‚WIPO Copyright Treaty‘ kann online abgerufen werden (Worddokument, Achtung! Virengefahr). Related Links http://www.wipo.int/pressroom/en/releases/2001/p300.htm
Die Bundeszollverwaltung präsentiert sich im Internet mit einem umfangreichem, informativen Angebot. So gibt es Erläuterungen und Dokumente zu Zöllen allgemein, wie z.B. zum ‚Zolltarif der Gemeinschaft‘ oder zu den zollrechtlichen Versandverfahren und auch zum E-Commerce. Zum anderen findet man in dieser Rubrik auch weitere Details zu den einzelnen Verbrauchersteuern, zum Marktordnungsrecht oder auch zu den Verboten und Beschränkungen. Die Rubrik
Am Donnerstag, dem 06. Dezember 2001 findet von 18 bis 20 Uhr im Internet ein Live-Chat mit Romano Prodi statt (http://europa.eu.int/comm/chat/prodi/index_de.htm). Neben der neuen Währung geht es um die Debatte über die Zukunft der EU, eines der Themen des Europäisches Rates am 14.12.2001 in Laeken. Fragen können vorab eingereicht werden. Related Links http://europa.eu.int/comm/chat/prodi/index_de.htm
Bei der ‚Koordinierungs- u. Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern‘ werden wichtige Dokumente und Informationen rund um ‚Open Source Software‘ publiziert (http://linux.kbst.bund.de/). Auch die ‚Zeit‘ hat einen Artikel herausgegeben, der die Hintergründe der Diskussion im Bundestag zum Thema Open Source Software beleuchtet (http://www.zeit.de/2001/49/Media/200149_linux_im_bundest.html). Related Links http://linux.kbst.bund.de/
Auf der am 29. November in Brüssel stattgefundenen ‚Conference on eGovernment‘ erklärten Minister und Staatssekretäre aus 28 Ländern einstimming, dass dem eGovernment eine höhere Bedeutung beigemessen werden müsse, um die Entwicklung einer europäischen Informatiosngesellschaft zu fördern (http://europa.eu.int/information_society/eeurope/egovconf/index_en.htm). Die gemeinsame Erklärung kann als Word-Datei in englischer und französischer Sprache eingesehen werden. Related Links http://europa.eu.int/information_society/eeurope/egovconf/index_en.htm
Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz stehen nun sowohl ein ‚Überblick über die in der 14. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzesentwürfe, die vom Bundestag beschlossenen und die in Kraft getretenen Gesetze‘ (http://www.bmj.bund.de/images/11134.pdf) als auch ein ‚Überblick über die Gesetze des BMJ, die zum Jahreswechsel in Kraft treten‘ (http://www.bmj.bund.de/images/11132.pdf) als PDF-Dateien zur Verfügung. Related Links http://www.bmj.bund.de/images/11134.pdf
Der ‚Court of Appeal for the second circuit‘ in New York hat am 28. November 2001 sein Urteil in dem Fall betreffend die Software „DECSS“ verkündet (wir berichteten über das erstinstanzliche Urteil am 07.11.2001). Das Hackermagazin ‚2600.com‘ hatte Links auf eine norwegische Website gesetzt, die den Quellcode von DECSS enthielt. ‚2600.com‘ berief sich darauf, Quellcode sei ‚free speech‘ und für
Im BGBl Nr. 61 vom 29.11.2001 wurde nun das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts verkündet (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf). In Art. 8 des Gesetzes wird das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, den ab dem 01. Januar 2002 geltenden Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu bekannt zu machen. Außerdem gibt es in der Anlage zu Art. 1 Abs. 2 ein neues Inhaltsverzeichnis des BGB; damit sind