
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung von KI-Modellen veröffentlicht. Diese behandelt drei Hauptfragen: 1) Kriterien für die Anonymität von KI-Modellen, 2) die Anwendung des berechtigten Interesses als Rechtsgrundlage und 3) die Konsequenzen der Nutzung unrechtmäßig verarbeiteter Daten. Die Stellungnahme wurde auf Anfrage der irischen Datenschutzbehörde erstellt, um eine einheitliche Rechtslage in Europa zu fördern. Hinsichtlich der Anonymität heißt es,