Die FIFA Fußballweltmeisterschaft in Brasilien ist im vollen Gange und prägt die aktuelle Nachrichtenlandschaft. So auch bei uns: Unser neuer Link der Woche ist dem Thema Fußball gewidmet. Auf seiner Internetseite, www.fussball-geld.de, bietet der Jurist Max Randerath ein interessantes und abwechslungsreiches Blogangebot über wirtschaftliche und rechtliche Fußballthemen an. Aktuell steht selbstverständlich die WM im Mittelpunkt der Beiträge. In der Rubrik
Theoretische Physiker der Universität des Saarlandes haben eine neue Methode entwickelt, mit der ein Quantencomputer in fünf Minuten eingestellt und stabil ist. Bislang dauerte dieser Vorgang meist rund sechs Stunden. Die Wissenschaftler bedienten sich bei Ihrer Methode mathematischer Modelle aus dem Ingenieurwesen. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift Physical Review Letters veröffentlicht. Weitere Informationen zur neuen Methode und den Wissenschaftlern
Prof. Dr. Borges hat im Gespräch mit SR online erläutert, wie sicher eigentlich die "Cloud" ist. Zudem ging er auf den Datenschutz ein, der in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen kann. Related Links http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/panorama/wie_sicher_ist_die_cloud100.html
In seiner Amtsantrittsrede am 17.6.2014 in Fraulautern unterstrich der neue Präsident des OVG Saarland, Michael Bitz, seine Forderung nach einer ausreichenden Personalausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Bürger müsse in der Lage sein sich gegen den Staat zu wehren und zeitnahe ein Urteil der zuständigen Justiz erhalten können. Des Weiteren wies Herr Bitz darauf hin, dass die Auslastung des OVG Saarland nur
Aus einer aktuellen Studie der Business Software Alliance (BSA), einem Verband von Softwareherstellern, lässt sich entnehmen, dass die weltweite Nutzung von nicht-lizenzierter Software um 1% gestiegen ist. Weltweit wurde dadurch, so die Studie, ein Schaden von etwa 62 Milliarden US-Dollar verursacht. Dem Sinken der Zahlen in der europäischen Union (2013: 31 statt 33% im Jahr 2011), steht ein Anwachsen der
Nokia macht für seinen Kartendienst Here nun auch Straßenfotos. Das Unternehmen hat bereits angekündigt wann welche Städte besucht werden und bietet Löschmöglichkeiten für die Fotos der eigenen Häuser. Diese Möglichkeit soll jedoch nur im Nachhinein bestehen. Wer mit seinem Haus nicht auf Here Maps erscheinen will, kann in deutscher Sprache an privacy@here.com schreiben oder einen entsprechenden Brief an die Adresse
Das Urteil des BGH vom 30.04.14 (Az. I ZR 224/12) zur Zulässigkeit des sog. Screen Scraping steht nun im Volltext zur Verfügung. Der BGH hatte festgestellt, dass das automatische Auslesen von Websites nicht generell gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In dem Verfahren ging es um einen Anbieter, der frei zugängliche Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft
Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Pedro Cruz Villalon in der Rechtssache C-463/12 (Copydan BÃ¥ndkopi gegen Nokia Danmark A/S) ergibt sich, dass der Generalanwalt davon ausgeht, dass eine pauschale Urheberrechtsabgabe für Mobiltelefone bzw. die darin verbauten Speichermedien nicht gegen europäisches Recht verstößt. Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH sich in seinem Urteil dieser Rechtsauffassung anschließend wird. Auch in Deutschland erheben die
Der Supreme Court der kanadischen Provinz British Columbia hat Google in einem aktuellen Urteil dazu verpflichtet rechtsverletzende Suchergebnisse weltweit aus dem Suchindex zu löschen. Eine Löschung der Suchergebnisse allein in der kanadischen Variante von Google reiche nicht aus um die Rechtsverletzung zu verhindern. Google hat angekündigt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link
Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem bislang nicht rechtskräftigen Urteil vom 05.06.2014 (Az. 16 U (Kart) 154/13) eine vertragliche Einschränkung von Vertriebswegen durch Herstellerfirmen für rechtswidrig erklärt. Das OLG Schleswig-Holstein wies die Klage gegen ein entsprechendes Unterlassungsurteil des LG Kiel zurück. Der im Ausgangsverfahren verklagte Hersteller Casio darf demnach die nachfolgende Klausel nicht mehr in seinen Händlerverträgen verwenden: „Der Verkauf