Der Verbraucherschutzminister des Saarlandes fordert eine Stärkung der Verbraucherrechte in der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung. Es müsste die nicht nur der Datenschutz ansich, sondern auch die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger durch die Verordnung gestärkt und geschützt werden. Dazu sei es auch notwendig die strengen deutschen Standards in diesen Bereichen international zu übernehmen. Quelle: http://www.saarland.de/124005.htm
Die Europäische Agentur Für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) hat am 27. Januar 2015 einen Bericht veröffentlicht, in dem die 15 größten Gefahren für die Internet-Sicherheit genannt werden. Auf den ersten beiden Plätzen liegen Bösartiger Code (wie Würmer und Trojaner) sowie Angriffe über Webanwendungen ("web-based attacks"). Phishing findet sich derzeit nur auf Platz 7 wieder, wird aber als steigende Gefahr betrachtet.
Nach einem 11 Jahre langen Rechtsstreit zwischen dem schweizer Uhrenhersteller Omega und der US-Amerikanischen Einzelhandelskette Costco hat ein US-Gericht nun ein endgültiges Urteil gefällt: Das Copyright kann nicht dazu genutzt werden, Grauimporte zu verhindern. Die Einzelhandelskette hatte Uhren des Herstellers Omega im Ausland günstiger bezogen, in die Vereinigten Staaten importiert und dort wesentlich unter Marktpreis verkauft. Dagegen wehrte sich der
Das AG Hamburg hat sich in einem Urteil vom 9.1.2015 (Az. 36a C 40/14) mit der Notwendigkeit einer Vergabe von individuellen WLAN-Passwörtern befasst. In dem Verfahren hatte der Rechteinhaber den Inhaber eines Internetanschlusses der öffentlichen Zugänglichmachung eines seiner geschützten Werke auf einer Tauschbörse abgemahnt. Mit der Klage verfolgte der Rechteinhaber Ersatz seiner Abmahnkosten, auch wenn zwischen den Parteien mittlerweile unstreitig
Die kostenlosen SSL-Zertifikate vom Caching-Dienst Cloudflare wurden von Paypal Phisher Online-Ganoven missbraucht. Zur Funktionsweise: In ein paar Sekunden kann sich jeder registrieren, ohne persönliche Daten einzugeben. Cloudflare bietet dabei verschiedene Modelle an: Für das erste ist es erforderlich, beim Domain-Anbieter die DNS-Einstellungen einrichten. Die Zertifizierungsstelle Comodo liefert innerhalb von 24 Stunden ein gültiges SSL-Zertifikat, das eingepflegt werden kann. Hier ist
Zu diesem Thema referiert Prof. Dr. Nikolaus Forgó am Donnerstag, 29. Januar 2015 um 18.00 c.t. im Hörsaal der Medizinischen Biochemie, Geb. 45 in Homburg/Saar. Prof. Forgó kommt vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover. http://www.uniklinikum-saarland.de/uploads/media/Gastvorlesung_Forgo_Nikolaus.pdf
Nachdem die Ansprüche der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen den Kläger bereits im August 2014 recht schnell außergerichtlich zurück genommen wurden (http://freifunkstattangst.de/2014/11/23/update-zu-den-feststellungsklagen/), ist nun die Kostenentscheidung vollständig und zu Lasten der Beklagten, des Unternehmens, ergangen. In der Begründung ist der „Rückzieher“ als negatives Schuldanerkenntnis gewertet worden. Nach Auffassung des Gerichts wäre die Beklagte sonst verurteilt worden. Ebenfalls
Die Hotelkette "Marriot", die durch das Blocken fremder WLAN-Hotspots in ihren Räumlichkeiten aufgefallen war, hat im Verfahren der US-Amerikanischen Regulierungsbehörde FCC offenbar klein bei gegeben. Die Hotelkette will künftig grundsätzlich von der Blockierung fremder WLAN-Hotspot absehen. Dabei behält sich die Hotelkette aber vor, WLANs ausnahmsweise doch zu blockieren, wenn sich diese in hoteleigenen Konferenzräumen befinden. http://www.heise.de/security/meldung/Marriott-Hotels-wollen-kuenftig-keine-fremden-WLANs-mehr-stoeren-2519507.html Ursprüngliche Meldung von 07.01.2015
Das AG Koblenz hat in einem Hinweis-Beschluss vom 02.01.2015 (Az. 153 C 3184/14) klargestellt, dass die Auskunft eines Access-Providers – auch auf richterliche Anordnung – gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen des TKG verstößt, sofern der Access-Provider nicht gleichzeitig auch Vertragspartner des Anschlussinhabers ist. Im Fall hatte der Rechteinhaber eine richterliche Anordnung erwirkt, die den Access-Provider (Netzbetreiber) zur Auskunft über die streitgegenständliche IP-Adresse
Die für ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Delivery for Mr. Assange) bekannte Mediengruppe Bitnik hat es sich bereits Ende 2014 zur Aufgabe gemacht, die Strafbarkeit von Programmen und Robotern in einem Kunstprojekt zu thematisieren. Dazu programmierte die Gruppe das Programm "Random Darknet Shopper", das mit einer Summe von bis zu 100 US-Dollar wöchentlich wahllos und autonom jeweils eine Bestellung im Darknet