Der BGH hat entschieden, dass Chatdaten der Kriminellen-App „Anom“ als Beweismittel zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden dürfen. Diese App wurde auf verschlüsselten Kryptohandys genutzt, um international Drogenhandel zu organisieren. Das FBI hatte selbst solche Telefone in Umlauf gebracht und die gewonnenen Daten dem US-Justizministerium übergeben, welches sie den deutschen Ermittlern zur Verfügung stellte. Der BGH bestätigte die Verwertbarkeit der Daten und sah keinen Verstoß gegen
