Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung der Rechtsordnung und der Möglichkeit, an Stelle eines menschlichen Pendants innerhalb eines behördlichen Verfahrens, ein digitales Entscheidungsorgan zu schaffen, stellt sich die Frage, wie weitgehend Algorithmen wesentliche Entscheidungen, wie zum Beispiel des Erlass eine benachteiligenden Verwaltungsaktes, oder eine belastende richterliche Entscheidung konkret treffen sollten. Sollte es bei wesentlichen, also insbesondere grundrechtsrelevanten Entscheidungen einen zumindest korrigierend
