Hackback-Pläne der Bundesregierung als gefährlich eingestuft

Sicherheitsexperten und Innenpolitiker fordern eine neue Rechtsgrundlage für Gegenschläge im Netz zur „aktiven Cyberabwehr“. Das Bundesinnenministerium arbeitet bereits seit einem Jahr an einem Gesetzespaket zum „Hackback“. Ein geheimes Bundestagsgutachten rät dagegen eher dazu die IT-Sicherheit defensiv auszurichten, Sicherheitslücken zu schließen und widerstandsfähige Systeme zu bauen.
Eine glaubwürdige Abschreckung durch die Existenz von Cyberwaffen könnte man kaum gewährleisten, da die Existenz und der Umfang erst durch ihren unmittelbaren Einsatz offenbar werden. Durch ständige technische Weiterentwicklungen und Anpassungen an die Zielsysteme wären solche Cyberwaffen sehr wartungsaufwändig. Dagegen sind sie nach einmaligem Einsatz oft nicht mehr anwendbar, da auch die Gegenseite durch den Angriff eigene Schwachstellen erkennt und schließt. Der Ursprung erfolgter Angriffe kann darüber hinaus, wenn überhaupt, meist nur mit erheblichem Aufwand recherchiert werden. Entsprechende Gegenschläge können dann sowohl zivile, öffentliche, oder militärische Systeme betreffen, vor allem weil oft unklar ist, welche anderen Systeme vom Zielsystem abhängen, oder ob das Ziel im In- oder Ausland liegt.
Weitere Probleme bestehen bei der Frage nach der möglichen Durchführbarkeit. Dabei stellt sich vor allem die Frage wer die Gegenschläge durchführen könnte und dürfte. Hier wird vielfach der Bundesnachrichtendienst genannt, der jedoch „nur Informationen über relevante Daten sammeln, aber nicht selber aktive Cyber-Angriffe durchführen“ dürfe. Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfordert hohe verfassungsrechtliche Hürden. Dieser setzt die Reaktion auf eine militärische Gewaltanwendung, die von außen kommt, also einen Verteidigungsfall, voraus. Offensive Maßnahmen der Bundeswehr im Internet, die nicht auf einem Verteidigungsfall beruhen, seien völkerrechtswidrig, da sie das Gewaltverbot missachten.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimgutachten-zu-Hackbacks-Eindringliche-Warnung-vor-digitalem-Gegenschlag-4512930.html