Das OLG München hat google erstmals per einstweiliger Verfügung untersagt für Suchanfragen aus Deutschland für eine bestimmte Suchanfrage Ergebnisse anzuzeigen.
So ist google untersagt bei der Suche nach einem bestimmten Unternehmen zusammen mit dem Wort „Betrugsverdacht“ Suchtreffer anzuzeigen. Das OLG vertritt die Auffassung, dass das (verkürzte) Suchergebnis eine unwahre und rufschädigende Tatsachen beinhalteten und google nach deutschem Recht als Störer haftet.