OLG Düsseldorf: Zur Strafbarkeit von Vorschaubildern

Mit Urteil vom 26.05.2015 (III-2 RVs 36/15) hat sich das OLG Düsseldorf zur Strafbarkeit von Vorschaubildern geäußert. Zu entscheiden war, ob einzig Vorschaubilder mit kinderpornografischem Inhalt ausreichen um eine Strafbarkeit zu begründen. Das Gericht kommt zu dem Schluß, dass alleine aus dem Vorliegen von Bildern dir durch "das Betriebssystem des Computers automatisch generiert worden sind, […] nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden [kann], dass dem Angeklagten der Besitz der Vorschaubilder bewusst war."
 Sie erlauben es jedoch auf einen vorherigen 
 Besitz zu schließen, der hinsichtlich der Verjährungsfristen entsprechend zu beweisen ist.