OLG Köln zum urheberrechtlichen Schutz amtlicher Schriftstücke

Das OLG Köln hat sich mit Urteil vom 12.06.2015 einen urheberechtlichen Schutz von Unterrichtungen des Parlamentes (Verschlusssache) beschäftigt. Die Verteidigung des Beklagten es handele sich um Tatsachenberichte wies das Gericht zurück. Es kam darüber hinaus im Rahmen der grundrechtlichen Abwägung zu dem Schluss, dass die veröffentlichte, gekürzte Version für die Öffentlichkeit ausreichend sei um dem Informationsinteresse in hohem Maße Rechnung zu tragen und im Übrigen keine inhaltliche Auseinandersetzung stattgefunden habe. RA Ferner sieht das Urteil kritisch, damit die Regierung durch Zusammenfassen das Öffentlichkeitsinteresse senken könne.

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