OLG Köln verbietet irreführenden Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.02.2016 (AZ 6 U 39/15) infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV, Pressemitteilung vom 02.03.2016) entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos über eine Premium-Mitgliedschaft inklusive kostenlosem Videostreaming mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" verwenden darf.

Das Abo ging im Anschluss an den Probemonat, sofern keine Kündigung erfolgte, in ein kostenpflichtiges Abo zu 7,99€/Monat über. Die Richter schlossen sich der Ansicht des VZBV an, wonach der Bestellbutton den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nicht genügt. Der Button weise nicht ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hin und sei überdies irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.

Überdies monierten die Richter, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Beitrag im Beck-Blog

Meldung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)