Das OLG Hamburg hat die Haftung von Forenbetreibern eingeschränkt. Den Klagen war vorhergegangen, dass jeweils unbekannte User auf webkoch.de und bundesligaforen.de Fotos, die vom Kläger angefertigt wurden, eingestellt hatten. Das Landgericht Hamburg hatte dem Kläger noch einen Anspruch auf Unterlassung gegen die Forenbetreiber und deren Verpflichtung auf Zahlung der Abmahnkosten zugestanden.
Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, dass die Forenbetreiber weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Für sie besteht nicht schon allein dadurch eine verstärkte Forenhaftung, dass sie anonyme Postings zulassen, welche helfen könnten die Herkunft eines Bildes zu verschleiern. Diese Vorgehensweise sei vielmehr gängige Praxis, zulässig und durch die Meinungsfreiheit geschützt. Zudem ist es nicht rechtsverletzend, wenn Einträge vor der Veröffentlichung nicht vorsorglich auf Rechtsverstöße geprüft wurden.
Das OLG wies den Anspruch auf Unterlassung zurück, machte jedoch deutlich, dass Forenbetreiber umgehend auf Hinweise über Rechtsverletzungen reagieren müssen und dementsprechend die Fotos auch entfernen müssen.