OLG Frankfurt erlaubt aufgezeichnete GPS-Daten PKW als Beweismittel

Das OLG Frankfurt hat eine erhebliche Entscheidung zur Auswertung von GPS-Daten von KFZ getroffen. Rechtsgrundlage ist die neu eingeführte Norm des § 100k StPO „Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten“. Die Staatsanwaltschaft beantragte bezüglich eines flüchtigen Straftäters beim Ermittlungsrichter erfolgreich die Mercedes Benz AG zu verpflichten, über die in Echtzeit aufgezeichneten Standortdaten des von ihm genutzten Fahrzeuges Auskunft zu erteilen. Nach dem Beschluss sollten die auf den Servern gespeicherten GPS-Daten herauszugeben sein, und zwar auch für die Zeitpunkte in denen das Navigationssystem nicht genutzt wurde. Die von Mercedes eingelegte Beschwerde vor dem OLG Frankfurt blieb erfolglos (Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.07.2021 – 3 Ws 369/21). Sinngemäß kann die Begründung der Entscheidung als „weite Auslegung der neuen Norm“ zusammengefasst werden. Zugleich könnte dies aber z.B. auch als „Aufbruch des Maßnahmenkatalogs der StPO durch die Hintertür“ kritisiert werden.

Quellen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-mercedes-benz-me-connect-navigationsdaten-gps-beweis-pkw-auto/
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001773
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100k.html