In einem Urteil vom 03. April 2025 (Az. VI-U (Kart) 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Facebook-Mutter Meta verurteilt. Hintergrund war die Sperrung der Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf im Dezember 2021 ohne Vorwarnung, Begründung oder Widerspruchsmöglichkeit. Als Auslöser wurde ein automatisch erkanntes Standbild aus dem Film Der Schamane und die Schlange identifiziert, das indigene Personen mit entblößter Brust zeigt. Die Website war über eineinhalb Jahre lang nicht erreichbar, was für den Verein den Verlust ihres wichtigsten digitalen Kommunikationskanals bedeutete.
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass die Sperrung ohne vorherige Information und Anhörung einen Verstoß gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Meta habe damit seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt missbraucht und den Verein unzulässig behindert. Zudem bestätigt das OLG , dass Plattformbetreiber nach § 3 Abs. 2 NetzDG zwar zu Sperrmaßnahmen berechtigt sind, diese aber verfahrensrechtlich abgesichert sein müssen. Dazu gehören eine nachvollziehbare Begründung, die Möglichkeit der Anhörung und ein effektives Überprüfungsverfahren. Darüber hinaus erkannte das Gericht einen Grundrechtseingriff in nach Art. 5 GG.
Das Urteil stellt klar, dass marktbeherrschende Plattformen eine besondere Verantwortung für faire und rechtsstaatliche Verfahren bei der Moderation von Inhalten haben. Sperrungen müssen transparent begründet, rechtlich angreifbar und verhältnismäßig sein.
Quellen:
- https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-duesseldorf-facebook-sperre-ohne-angabe-von-gruenden-rechtswidrig
- https://netzpolitik.org/2025/nippelgate-willkuer-von-facebook-war-rechtswidrig/
- Vorinstanz: Urteil vom 18.04.2024 – 14d O 1/23
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.