OLG Düsseldorf entscheidet über die Überwachungspflichten von

Das so genannte „Heise-Foren-Urteil“ hat vor einigen Wochen für Furore gesorgt als das LG Hamburg entschied, dass ein Forenbetreiber Postings vor der Veröffentlichung juristisch prüfen müsse. Einen Aufsatz findet sich hierzu auch in der JurPC. Nun hat das OLG Düsseldorf in einem ähnlich gelagerten Fall ein gegenteiliges Urteil gesprochen. Die Richter sahen es für einen Forenbetreiber als nicht zumutbar an, Beiträge nach Rechtsverletzungen zu prüfen. Jedoch hat der Betreiber die Pflicht zur Löschung, und zwar unverzüglich nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Foreneintrags. Die Beweislast für die Erfüllung der Löschpflicht liegt beim Betreiber des Meinungsforums.

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