OLG Braunschweig zur Linkhaftung

In dem bekannten Explorer-Fall hatte eine Hochschule mit Links auf

Programme verwiesen, die im Namen die Bezeichnung ‚Explorer‘ enthielten. Die

Inhaberin der Marke ‚Explorer‘ hatte sich dagegen gewandt. Das OLG

Braunschweig sieht diese Art der Verweisung auf im Internet vorhandene

Programme als publizistische Information an, die „vom Benutzer nur als

Hinweis auf eine fremde Quelle zum kostenlosen Bezug verstanden wird“. Erst

ein konkreter Hinweis auf eine möglicherweise vorliegende

Markenrechtsverletzung löst nach Ansicht des Gerichts konkrete

Prüfungspflichten aus (http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile90.htm).

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