Oldtimer-Recht

Nun beginnt sie wieder – die Zeit, in der die alten, noch fahrbaren Prunkstücke auf Vordermann gebracht und zu ausgiebigen Spazierfahrten aus der Garage geholt werden. Wie es um die „…rechtlichen Belange des ‚rostigsten Hobbys der Welt'“ steht, erfährt man auf den Seiten von www.oldtimer-recht.com. Behandelt werden rechtliche Aspekte aus den Bereichen „Kauf“, „Reparatur“, „Unfall“, „Leihe“, „Zulassung“, „Import“ und „Veranstaltung“. Besonders ausführlich wird dabei die wohl größte Sorge der Oldtimer-Eigentümer behandelt: die Reparatur. Hier reichen die Informationen von „Generelle Anmerkungen zum Werkvertrag“ über „Problem: Neuteile – Altteile – Nachbauteile – Originalteile“ bis hin zu „Mangelhafte Reparatur – Gewährleistungsrechte – Gewährleistungsdauer“.

Weitere Anregungen nimmt der Verfasser Dr. Götz Knoop per eMail entgegen.

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