Das OLG München hat im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil des LG München (http://www.jurpc.de/rechtspr/20020269.htm) das Internetangebot ‚Mobilix‘ unter der Domain ‚mobilix.org‘ als verwechslungsfähig mit der Marke ‚Obelix‘ des französischen Verlages Edition Réné beurteilt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030051.htm). Nach Ansicht des Gerichtes sei ‚Obelix‘ zwar keine berühmte Marke, da im Verkehr lediglich die gleichnamige Figur aus Asterix-Comics bekannt sei. ‚Mobilix‘ sei der Marke jedoch hochgradig ähnlich, da die überwiegenden Verkehrskreise ‚Mobilix‘ auf der ersten Silbe betonten. Die Tatsache, dass die Endung ‚ix‘ auf dem Markt für Unix-Produkte üblich sei, spiele für die Beurteilung keine Rolle.