Laut dem New Zealand Herald hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Firmeninhaber in Neuseeland und seinem in Großbritannien lebenden Sohn, der $241,000 veruntreut haben soll, der Richter David Gendall des High Courts in Wellington nun die Zustellung von Gerichtsunterlagen via Facebook erlaubt. Diesem Schritt stimmte das Gericht zu, nachdem der genaue Aufenthaltsort des Sohnes zwar unbekannt ist, Kontakt jedoch via Mail und Facebook möglich ist. In Deutschland wäre diese Art der Zustellung nicht möglich.