Der Bundesrat hat am 11.07.2014 einer Neuregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen zugestimmt: Ab dem 01.01.2015 ist die Mehrwertsteuer beim Verkauf elektronischer Dienstleistungen in Deutschland zu entrichten, auch wenn der Online-Shop seinen Sitz im Ausland hat. Kauft ein Kunde in Deutschland also bei einem Händler im europäischen Ausland z.B. ein e-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters.