Neuerungen im Patentrecht

Nachdem das Bundeskabinett am 15. Oktober 2008 einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen hatte, wurde dieser am 22. Januar 2009 in erster Lesung im Bundestag behandelt und am 28. Mai 2009 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll die Verfahren vor dem deutschen Marken- und Patentamt, dem Bundespatenamt sowie dem BGH bei Patent- und Markensachen vereinfachen. Im Zuge der Modernisierung wurden zudem überflüssige oder unzwekcmäßige Regelungen aufgehoben.

Der Gesetzentwurf, das Protokoll der Plenardebatte sowie die Fassung des Gesetzesbeschlusses wie sie der Rechtsausschuss vorgelegt hat, sind online verfügbar.

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