Neue EU-Leitlinien zu GPAI-Modellen: Orientierungshilfe für die Praxis

Ab dem 2. August 2025 gelten zentrale Verpflichtungen der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modell). Um die Umsetzung dieser neuen Regelungen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission Leitlinien auf Basis des Art. 96 KI-VO veröffentlicht, die die Anforderungen an Anbieter solcher Modelle konkretisieren.

Ein GPAI-Modell im Sinne der KI-VO ist ein KI-Modell, das mit großen Datenmengen trainiert wurde und für eine Vielzahl von Aufgaben einsetzbar ist, ohne auf eine bestimmte Anwendung beschränkt zu sein. Die Leitlinien stellen klar, dass nur Anbieter, die ein solches Modell wesentlich verändern oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, den entsprechenden Pflichten unterliegen. Reine Weiterverwendungen ohne substanzielle Änderungen fallen nicht darunter.

Zuvor wurde im Rahmen der KI-VO nur für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko ein Schwellenwert definiert. Dieser gilt gem. Art. 51 II KI-VO als erreicht, wenn die kumulierte Menge der für das Training verwendeten Berechnungen, gemessen in Gleitkommaoperationen, mehr als 1025 beträgt. Die Leitlinien führen nun in Rn. 17 aus, dass ein bloßes GPAI-Modell angenommen werden kann, wenn die Trainingsrechenleistung >1023 ist und es Sprache (in Form von Text oder Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video generieren kann. Dieser Schwellenwert entspreche in etwa der Rechenleistung, die typischerweise für das Training eines Modells mit einer Milliarde Parametern benötigt werde (vgl. Erwägungsgrund 98 KI-VO).

Die Kommission betont die Bedeutung von Transparenz, technischer Dokumentation und der Achtung geistiger Eigentumsrechte. Anbieter müssen künftig technische Unterlagen bereitstellen, Informationen über die Fähigkeiten, Grenzen und beabsichtigten Zwecke des Modells offenlegen sowie sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte bei der Entwicklung berücksichtigt wurden. Dazu gehört auch die Veröffentlichung einer Zusammenfassung der verwendeten Trainingsdaten.

Für besonders leistungsfähige GPAI-Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Anforderungen. Diese beinhalten unter anderem eine Meldepflicht gegenüber dem neu eingerichteten Amt für Künstliche Intelligenz (AI Office), das für die Überwachung und Durchsetzung der KI-VO zuständig ist. Dieses Amt wird ab August 2026 auch Sanktionen bei Verstößen verhängen können.

Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, spiegeln jedoch die Auslegung der Kommission wider und dienen als Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung. Sie ergänzen den freiwilligen Verhaltenskodex für GPAI-Modelle, der bereits im Vorfeld entwickelt wurde, um eine frühzeitige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zu fördern.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.