Das Bundesjustizministerium hat die Neubekanntmachung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs vom 2. Januar 2002 im Bundesgesetzblatt Nr. 2 vom 08.01.2002 verkündet (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102002s0042.pdf). Nach
insgesamt 109 Änderungen ist dies die erste komplette amtliche Fassung des
BGB seit seiner Aufnahme in Teil III des Bundesgesetzblatts im Jahre 1962.
Neu sind die amtlichen Paragraphenüberschriften. Zudem finden sich nun im
Gesetzblatt Hinweise, welche Vorschriften auf EU-Richtlinien zurückgehen und
somit EU-konform auszulegen sind.
Das neue BGB findet man ebenfalls beim Service des BMJ ‚Gesetz im Internet‘ (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/), hier jedoch mit einigen Einschränkungen. Es wurden noch nicht berücksichtigt die Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz, das Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation und das Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen. Das BMJ will diese Änderungen aber in Kürze einarbeiten.